Cannabis Gesetzeslage in Europa

Was sind die rechtlichen Aspekte für den Besitz, Handel, Anbau und Kauf von Cannabis in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Großbritannien und Spanien? Was für eine Cannabis-Politik haben wir derzeit in Deutschland und unseren Nachbarländern? Und wie wird die rechtliche Situation zukünftig aussehen? In unserer offenen, freien und immer schneller werdenden Welt, ist es vor allem die Aufgabe der Politik, die Gesetze so zu legen, dass sie zu unserem Leben passen. Das betrifft auch die Gesetzeslage von Cannabis.

Die Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt in Deutschland den generellen Umgang mit Cannabis. Darin ist festgelegt, dass „Pflanzen und Pflanzenteile“ und „Haschisch, das abgesonderter Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen“ sowie der Cannabiswirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) und seine stereochemischen Varianten zu den nicht verkehrsfähigen Stoffen zählen (Vgl: § 1 Betäubungsmittelgesetz, Anlage 1). Im Klartext ist nach dem BtMG die gesamte Hanfpflanze von ihrem Samen bis zur Blüte illegal. Damit einher geht auch Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung sonstige Inverkehrbringung, Erwerb, und Besitz von allen Pflanzenteilen der Gattung Cannabis.

Soweit so hart die Gesetzeslage von Hanf in Deutschland. Aber Gesetze, bzw. deren Auslegung verändern sich im Laufe der Zeit. Was auf dem Papier wie in Stein gemeißelt scheint, ist in der Praxis erstaunlich variabel, vor allem wenn Gesetze wie das Cannabis Recht auf so etwas dynamisches wie die Politik stößt.

Der Konsum von Cannabis in Deutschland

Im Jahr 2009 gab es in Deutschland die erste Ausnahmeregelung für die Verwendung von Cannabis. Dieser erfolgte mit der Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die laut § 3 des BtMGs Ausnahmen „zu wissenschaftlichen oder andere im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken“ erteilen dürfen. Zu letzteren zählt auch die medizinische Verwendung, das BfArM gestattete Schmerzpatienten Cannabis von einer Apotheke aus den Niederlanden zu beziehen.

Es existiert im Betäubungsmittelgesetz kein explizites Verbot über den Konsum von Cannabis. Dieser fällt unter straffreie Selbstschädigung. Wer an dieser Stelle eine Gesetzeslücke wittert, irrt sich. Das BtMG hat den Konsum nicht strafbar gemacht, weil bereits der Besitz von Hanf Produkten strafbar ist. Der Begriff Besitz liegt in der Interpretationsgewalt des Richters. So kann schon ein positiver Drogentest als Besitz von Cannabis ausgelegt werden, selbst wenn dabei Gras konsumiert wurde, dass de facto nicht aus dem Eigenbesitz stammt. Also selbst wenn laut Gesetz ein positiver Drogentest keine strafbare Handlung ist, kann auf strafbaren Besitz geschlossen werden. Auch wenn dies nicht geschieht, kommt es zu einem Eintrag in die Führerscheindatei. Dabei wird auch gleich das eigene Konsummuster gescreent und so gerichtlich festgelegt wie groß das eigene Konsumverhalten ist.

Zwei Jahre nach der ersten Ausnahme wurde Cannabis für die Zubereitung von Arzneimitteln freigegeben und damit einher auch cannabishaltige Fertigarzneimittel, die verschreibungspflichtig erworben werden können. Seit März 2017 ist der Konsum von Cannabis als Medizin in Deutschland gänzlich erlaubt. Ab 2019 will die Bundesregierung Cannabis aus deutschem Anbau verkaufen, bislang wird Cannabis überwiegend aus den Niederlanden und Kanada importiert. Das soll sich jetzt ändern.

Der Anbau von Cannabis in Deutschland

Legaler Cannabisanbau in Deutschland, das wollen weder Befürworter noch Gegner so recht glauben, aber er wird zumindest für die medizinische Verwendung kommen. Die Gesetzeslage von Cannabis in Deutschland steckt aktuell im größten Umbruch aller Zeiten. Bis Ende 2016 gab es nur knapp 1000 Patienten die mit Ausnahmeregelungen an Marihuana aus der Apotheke kamen. Das waren rund 160 Kilogramm Hasch, die per Sondergenehmigung aus Kannada und den Niederlanden importiert wurden. Mit dem neuen Gesetz rechnet die eigens dafür gegründete Cannabisagentur des Bundes mit einem rasant Anstieg der Nachfrage, von bis zu 800.000 Menschen ist die Rede.

Die Cannabisagentur sieht außerdem vor in Deutschland in den folgenden 4 Jahren zwei Tonnen Hanfblüten pro Jahr in professionellen Indoor-Plantagen zu ernten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden sieht die Bundesregierung vor ab 2018 Cannabis legal anbauen zu lassen und hat dafür insgesamt zehn Anbauaufträge verteilt auf drei verschiedene Cannabissorten vergeben. Ambitionierte Hobbyanbauer, die bislang illegal in Deutschland Cannabis angebaut haben, dürfen sich trotz ihrer Erfahrung nicht auf die Anbauaufträge bewerben. Die Bundesregierung vergibt die Genehmigungen nur an Bewerber, die Hanf auf industriell und als Gewerbe produziert haben.

Von der neuen Gesetzgebung in Sachen Hanfanbau profitieren also vor allem Firmen und Unternehmer. Der private Anbau bleibt von der rechtlichen Lockerung weitgehend unangetastet. Was kann man also tun? Während auf der einen Seite gerade ein gewaltiger neuer Wirtschaftszweig durch den professionellen und legalen Anbau von Cannabis in Deutschland entsteht, bleibt der private Anbau, auch in Kleinstmengen, illegal. Aber die Gegenstimmen werden immer lauter. Privatpersonen dürfen laut dem Betäubungsmittelgesetz keine Cannabispflanze anbauen. Dabei ist sogar der THC-Gehalt der Pflanze egal, selbst der Anbau einer THC-freien, männlichen Nutzpflanze ist nicht erlaubt. Hier greift das Verbot des BtMG über die Cannabis Pflanze in seiner ganzen Härte. Trotz der Strenge versorgen sich die meisten Konsumenten in Deutschland selbst. Es werden ebenso hartnäckig Gesetzesentwürfe in den Bundestag gebracht, die den Anbau geringer Mengen legalisieren sollen. Dieses Thema wird auch die nächste Bundesregierung, egal in welcher Konstellation sie letztlich auftritt, beschäftigen.

Der Besitz von Cannabis in Deutschland

Ähnlich wie beim Anbau greift auch beim Besitz von Cannabis der BtMG am besten. Selbst für Schmerzpatienten ist es nach wie vor Schwierig, Cannabis zu besitzen. Denn viele Ärzte verschreiben die Droge nicht oder Anträge an den Krankenkassen werden einfach abgelehnt. Der Eigenanbau zur medizinischen Selbstversorgung soll nach Vorstellung des BfArM mit dem neuen Gesetz aus 2017 eingestellt werden. Zukünftig soll sich jeder Schmerzpatient sein verschreibungspflichtiges Cannabis aus der Apotheke holen. Der Eigenanbau ist dann nicht mehr vorgesehen.

Bündnis 90/Die Grünen haben 2015 einen Entwurf über ein Cannabiskontrollgesetz (CannKG, hier als PDF einsehbar) in den Bundestag eingebracht. Dieser hatte zum Ziel, dass jeder Volljährige in Deutschland einen rechtmäßigen Zugang zu Cannabis als Genussmittel ermöglicht bekommt. Die endgültige Abstimmung über den Entwurf von im Juli 2017 statt und wurde von der damaligen großen Koalition abgelehnt. Der reine Besitz von Hanf in Deutschland ist und bleibt also vor dem BtMG am klarsten definiert: Cannabis zu besitzen ist in Deutschland illegal. Zumindest laut Gesetz. Vor Gericht gibt es Auslegungsnuancen, die viel zitierte „Geringe Menge“. Das ist eine nicht eindeutig definierte Kleinstmenge von Cannabis, die offenkundig nur dem Eigenbedarf dient. Strafverfahren gegen „geringe Mengen“ werden in der Regel von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Das gilt aber nur für Gelegenheitskonsumenten und ist letztlich die Auslegung des jeweiligen Richters. Die „geringe Menge“ wird sogar innerhalb der Bundesländer verschieden definiert.

Vor Gericht geht es aber nicht nur um die Menge, die sich im Besitz befindet, sondern auch um den enthaltenden Wirkstoff. Dabei spricht man von der „nicht geringe Menge“, die sich eben nicht auf das Gesamtgewicht bezieht sondern auf die THC-Gewichtung. Hier gibt es in Deutschland auch einen festgelegten Wert. Die „nicht geringe Menge“ beträgt einen Wirkstoffanteil von 7,5 Gramm THC. Wer Cannabis mit einem THC Gehalt ab dieser Höhe besitzt kann mit Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr rechnen. Der erlaubte THC Gehalt liegt in Deutschland übrigens bei 0,2 Gramm. Das führt uns auch gleich zum letzten Punkt in der aktuellen rechtlichen Lage von Marihuana in Deutschland.

Der Besitz von Cannabis Samen und das Bestellen aus dem Ausland

Wir haben gerade gelernt, dass Cannabisprodukte mit einem THC Gehalt von unter 0,2 Gramm vor Gericht nicht weiterverfolgt werden. Darunter fallen dann natürlich auch Hanfsamen, die noch gar kein THC ausbilden konnten. Paradoxerweise führt das BtMG selbst Cannabis Samen als Pflanzenteile und verbietet sie damit.

Die Strafbarkeit bei Hanfsamen beginnt aber erst in dem Moment, wo man sie zum Anbau nutzt. Der reine Besitz und sogar der Erwerb aus einem europäischen Nachbarland sind völlig legal. Wie kann das sein, wenn doch Erwerb und Besitz in Deutschland nicht gestattet sind? Das verdanken wir dem freien Warenverkehr innerhalb der EU. Tatsächlich ist Deutschland das einzige Land in der gesamten EU, dass den Handel mit Marihuana Samen verbietet. In jedem anderen EU Land sind Cannabis Samen legal. Das Deutsche Gesetz hat bei einem freien europäischen Handeln nichts zu melden, deshalb ist und bleibt es völlig legal sich Hanfsamen nach Deutschland zu bestellen. Darauf haben sich hunderte Samenbanken spezialisiert, die ihre Saat europaweit verschicken. Cannabis ist einer der schnellwachsensten Wirtschaftszweige. Wie groß Cannabis mittlerweile in Europa ist und wie sich die Gesetzeslage entwickelt, erklärt der zweite Teil des Artikels.

Die Gesetzlage in anderen EU-Ländern

Die Cannabis Politik ist nicht nur in Deutschland im Wandel. Auch in unseren Nachbarländern verändert sich gerade viel. Gesetze werden gelockert, anders ausgelegt oder gleich ganz gestrichen. Bevor wir auf Frankreich, die Niederlande, Großbritannien und abschließend Spanien schauen, lohnt sich ein topaktueller Blick über unsere Landesgrenze.

Exkurs: legales Cannabis

In der Schweiz floriert der Handel mit „legalem Cannabis“. Das liegt daran, dass in der Schweiz der legal gestattete THC-Gehalt im Hanf weit höher liegt, als in anderen europäischen Ländern. Marihuana mit einem THC-Gehalt von bis zu einem Prozent fällt noch nicht unter das Schweizer Betäubungsmittelgesetz. Wir erinnern uns, in Deutschland liegt der Grenzwert bereits bei 0,2 Prozent. Bei handelsüblichen Grassorten spricht man von einem THC-Gehalt von bis zu 20 Prozent. Das „legale Hanf“ aus der Schweiz fällt also vergleichsweise schwach aus. Zumindest was den THC-Gehalt angeht, Kenner wissen, dass THC nur eines von mehr als 100 im Hanf aktiven Cannabinoiden ist. Im „legalen Gras“ ist deshalb statt THC weitaus mehr Cannabidiol (CBD) enthalten. Anders als THC wirkt CBD nicht psychoaktiv und fällt deshalb auch durch die Raster der Betäubungsmittelgesetze. Ein Prozent THC ist für die Deutsche Cannabis Gesetzlage immer noch zu viel, allerdings haben die Schweizer eine Hanfsorte entwickelt, die unter 0,2 Prozent THC hat. Damit ist sie in vielen EU-Ländern legal und wird seit kurzer Zeit auch in Frankreich verkauft.

Das Cannabisgesetz in Frankreich

Frankreich hat eines der härtesten Gesetze gegen Cannabis in ganz Europa. Denn hier steht der Konsum unter Strafe. Für das Rauchen eines Joints gilt die gesetzliche Höchststrafe von einem Bußgeld über 3.750 Euro sowie einer einjährigen Haft. Der französische Präsident Emmanuel Macron will dieses Gesetz für 2018 lockern. Die Haftstrafe als gesetzliche Sanktion soll aus dem französischen Betäubungsmittelgesetz gestrichen werden. Eine Entkriminalisierung von Cannabis ist aber in Frankreich nicht vorgesehen. Im Alltag ist das französische Cannabis Gesetz auch auf dem Papier härter, als in der Realität. Wer in Frankreich beim Kiffen erwischt wird, wird in der Regel freundlich aber bestimmt aufgefordert den Joint wegzuwerfen. Zu einer Anzeige kommt es so gut wie nie.

Das Cannabisgesetz in den Niederlanden

Die Niederlanden haben trotz ihres liberalen Cannabis Image eines der widersprüchlichsten Cannabisgesetze überhaupt. Cannabis ist weiterhin illegal, daran wird sich auch nichts ändern, es wird aber seit 1976 bis zu einer Menge von 5 Gramm geduldet. Das wiederum bedeutet, dass in den Niederlanden der Besitz von einer geringen Menge Hanf und sogar der Kauf in Coffeeshops straffrei bleiben. Diese Gesetzeslage führte zu einer gesellschaftlichen Akzeptanz der Droge, wodurch auch die Strafverfolgungen stark zurückgegangen sind. Mit diesem liberalen Gesetz kamen aber auch neue Probleme auf. Der Handel von großen Mengen Cannabis ist weiterhin illegal, Coffeeshops müssen sich also ihre Ware auf dem Schwarzmarkt holen. Politiker fordern deshalb schon lange einen legalen oder geduldeten Handel von größeren Mengen Cannabis. Das hat die neue Regierung in den Niederlanden jetzt wahrgemacht und den Anbau von Cannabis als straffrei erklärt. Dadurch wird zukünftig der Hanfanbau nicht mehr kriminell geleitet, sondern staatlich gelenkt werden.

Das Cannabisgesetz in Großbritannien

Während in vielen europäischen Ländern und darüber hinaus die Cannabispolitik und damit auch die Gesetzlage von Hanf im Umbruch ist, bleiben die Cannabisgesetze in Großbritannien unverändert pessimistisch. Der Cannabisforschungsstand liegt im internationalen Vergleich auf den hinteren Rängen, jede Bemühung, wie eine für 2017 geplante neue Cannabisforschungsstiftung, wurden von der Regierung abgelehnt. Während es in vielen Ländern wie den USA, Australien, Israel, Tschechien und sogar Deutschland mittlerweile möglich ist, Cannabis medizinisch einzusetzen, sehen die Vereinten Königreiche keinen klaren Nutzen. Der Besitz von Cannabis bleibt in Großbritannien für jeden illegal und kann mit bis zu 5 Jahren Haft geahndet werden. Das betrifft aber nicht die Hanfsamen, die man, wie in jedem europäischen Land außer Deutschland, legal kaufen und besitzen darf. Erst der Anbau von Marihuana Pflanzen ist wieder illegal und wird äußerst hart mit bis zu 14 Jahren Haft und hohen Bußgeldern bestraft.

Das Cannabisgesetz in Österreich

Die Gesetzeslage von Cannabis in Österreich ist vergleichbar mit der in Deutschland. Hanf unterliegt hier dem Suchtmittelgesetz (SMG) und besagt, dass Erwerb, Besitz, Erzeugung, Einführung, Ausführung, Verschaffung und Überlassung strafbar sind. Der Konsum von Cannabis wird, wie in Deutschland, unter dem vorrübergehenden Besitz gefasst und fällt damit auch in die Liste der Straftatbestände. Es gibt auch medizinisch Verordnetes Cannabis in Österreich, aber nicht in seiner Blütenform, sondern nur synthetisch aus der Apotheke. Die THC-Grenze liegt in Österreich bei 0,3 Prozent, was einige österreichische Unternehmen, wie die Schweizer nutzen, um legales Gras zu verkaufen. Ob das aber mit dem österreichischen SMG einhergeht, entscheiden aktuell noch die Strafverfolgungsbehörden.

2016 wurde die Strafverfolgung in Österreich bezüglich Cannabis dahingegen angepasst, das jeder Verstoß gegen das SMG zur Anzeige kommt. Im Klartext heißt das, dass jeder, der in Österreich mit Marihuana erwischt wird, eine Anzeige bekommt. Das wird auch tatsächlich so gemacht, aber zu einem Verfahren kommt es in der Regel trotzdem nicht, die Anzeige wird aufgehoben und der Fall an die Gesundheitsbehörde übertragen. Wenn man zum ersten Mal erwischt wurde oder die letzte Anzeige länger als 5 Jahre zurückliegt, ist hier aber nichts zu befürchten. Diese Vorgehensweise, eine Anzeige aufzunehmen nur um sie kurz später wieder fallen zu lassen stößt in Österreich auf große Kritik. Damit hat sich das Land ein Verwaltungsmonster erschaffen, das jede Menge Steuergelder frisst. Die Anzeigen wegen Cannabis Delikten steigen auf 30.000 pro Jahr – europaweite Rekordwerte. Von einer Entkriminalisierung kann in Österreich also auch nicht die Rede sein. Zwar hat man bei geringen Mengen zum Eigenbedarf strafrechtlich nichts zu befürchten, der verwaltungstechnische Aufwand, der mit einer Anzeige einhergeht, kann aber auch schon abschreckend genug sein.

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