Gesetzeslage zum Thema Cannabis

verbotAus Hanfsorten der Gattung Cannabis kann Cannabis als Rauschmittel hergestellt werden. Dazu werden die Blütentrauben und blütennahen Blätter getrocknet und zerkleinert und dann als Marihuana oder Gras konsumiert. Psychoaktiv ist dabei das Cannabinoid Tetrahydrocannabinol (THC), welches das Zentralnervensystem beeinflusst. In einem Großteil der weltlichen Staaten sind der Besitz, der Erwerb, die Einfuhr und die Herstellung von Cannabis sowie der Handel und die Weitergabe gesetzlich verboten. Selbst in Holland ist Cannabis nicht völlig legal, sondern wird lediglich in weiten Teilen toleriert. Eine körperliche und eine psychische Abhängigkeit sind bis jetzt nicht wissenschaftlich bestätigt, konnten aber auch nicht vollständig bestritten werden.

Die Deutsche Gesetzeslage

In Deutschland wird Cannabis in der Anlage 1 des Betäubungsmittelgesetzes geführt und ist somit nicht verkehrsfähig. Der Anbau ist allerdings seit 1996 wieder erlaubt: Dies trifft auf THC-arme Hanfsorten zu, die meldungspflichtig sind und unter strenger staatlicher Aufsicht stehen. Genehmigungen aus wissenschaftlichen und in anderem öffentlichen Interesse liegenden Gründen sind allerdings möglich. Außerdem sind aus dieser gesetzlichen Regelung Faserhanf-Sorten ausgenommen, die einen geringen THC-Gehalt besitzen und seit 2009 wird Cannabis auch medizinisch verwendet. Seit dem Mai 2011 ist Cannabis teilweise verkehrsfähig, solange es für die Zubereitung von Arzneimitteln verwendet wird. Außerdem ist in Deutschland der Konsum von Betäubungsmitteln nicht verboten, da dieser als straffreie Selbstschädigung gilt. Ein positiver Drogentest (ohne den Besitz) kann allerdings zu einem Eintrag in die Führerscheindatei führen, sollte man unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen gefahren sein. Drogen können also konsumiert werden, ohne dass sie im gesetzlichen Sinne erworben wurden. polizei Strafverfahren wegen des Erwerbs von geringen Mengen werden von der Staatsanwaltschaft meist eingestellt. Die Kleinstmenge ist allerdings innerhalb von Deutschland in den Bundesländern unterschiedlich festgesetzt. In Berlin liegt diese Menge zum Beispiel bei 10 Gramm, in Einzelfällen sogar bei bis zu 15 Gramm. Dies schließt allerdings mit ein, dass die Vermutungen naheliegen, dass der Besitzer kein Dauerkonsument ist und keine Fremdgefährdung durch den Konsum vorlag.

Kampf gegen das Verbot

Seit dem Verbot von Cannabis gibt es die Bewegung, die Cannabis wieder legalisieren möchte. Länder, in denen Cannabis verboten ist, weisen für gewöhnlich auch Gruppierungen auf, deren Ziel die Legalisierung ist. Dabei berufen sie sich unter anderem auf folgende Argumente:
  • Die Kriminalisierung schadet der Gesellschaft: Diese Aussage bezieht sich auf die Polizisten und Richter, die wegen Cannabis Anzeigen von ernsteren Fällen abgelenkt werden sowie auf die Kosten des Prozesses und die sozialen Schäden, die ein Verurteilter erleidet.
  • Das Ziel des Verbots ist utopisch: Verbote von Haschisch zeigten in der Vergangenheit und in anderen Ländern wenig Wirkung: Konsumenten gab es immer.
  • Was verboten ist, kann nicht versteuert werden.
  • Das Verbot von Cannabis basiert auf Unwahrheiten und falschen Annahmen.
  • Und schlussendlich: Das Verbot von Cannabis ist nicht rational begründet.