Mit einem Trick zur Legalisierung

Kurz nachdem der Antrag von SPD und Grünen zum kontrollierten Verkauf von Cannabis im November mal wieder abgelehnt wurde, wagte die FDP einen neuen Vorstoß. Ein neuer Antrag wurde eingereicht bei dem die FDP sich einen kleinen Trick zu Nutze machen möchte.

Antrag von Rot/Grün abgeschaut

Bereits kurz nachdem sich die rot-grüne Koalition in Hamburg gegen ein Cannabis-Modellprojekt ausgesprochen hatte, unternahmen die fünf Abgeordneten der Bürgerschaftsfraktion einen neuen Vorstoß. Die Politiker der FDP forderten den Senat auf, sich für eine bundesweite kontrollierte Abgabe von Cannabis einzusetzen. Dass sie für ihr Vorhaben eine Mehrheit bekommen, ist unwahrscheinlich. Dies ist allerdings auch nicht das erklärte Ziel der Aktion. Stattdessen wollen die Abgeordneten damit die Legalisierungsdebatte im Gespräch halten und weiter vorantreiben.

Außerdem wollen sie der Regierung ein Schnippchen schlagen. Der Antrag der FDP ist dem Antrag, den SPD/Grüne im Oktober bei einer Bezirksversammlung in Altona eingebracht haben, vom Wortlaut sehr ähnlich. Der damalige Antrag fand dort eine Mehrheit. Inzwischen wurde sich allerdings nach einer Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss von der Koalition auf Landesebene gegen den Antrag entschieden.

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Prüfer-Storck für Ablehnung verantwortlich

Der einzige Unterschied im Antrag der FDP im Gegensatz zum vorangegangenen der SPD/Grünen ist, dass sie sich mit ihrem Modellprojekt nicht allein aufs Hamburger Schanzenviertel festlegen wollen. Wie FDP- Abgeordneter Wieland Schmidt erklärt, liegt es seiner Partei sehr am Herzen endlich anhand eines wissenschaftlich überwachten Modellversuchs zu klären, welche Auswirkungen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene hat. Angesichts der weltweit steigenden Zahl von Konsumenten müssen neue Wege erprobt werden. Der Antrag der SPD aus dem Oktober scheiterte letztlich an Gesundheitssenatoren Cornelia Prüfer-Storcks und ihren Kollegen der Sozialdemokraten. Diese bezogen sich bei der Ablehnung des Antrags vor allem auf die Ablehnung eines ähnlichen Antrags in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).