Neue Richtlinie zu Cannabis am Steuer

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Erst kürzlich hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Richtlinie zum Thema Cannabis am Steuer bestätigt. Demnach kann das Führen eines Fahrzeuges unter Einfluss von Marihuana zu Führerscheinentzug führen.

Ursprünglich ging es bei der gerichtlichen Beurteilung um einen Fall aus Baden-Württemberg. Dort wurde einem Autofahrer der Führerschein entzogen, weil er bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle unter Einfluss von Cannabis stand. Laut eines Bluttests wurden bei ihm 1,3 Nanogramm pro Milliliter THC im Blut festgestellt. Offiziell verlor er seine Fahrerlaubnis wegen „gelegentlichen Cannabiskonsums und fehlender Trennung dieses Konsums vom Fahren“. Nach Klage, Widerspruch, Klage und Berufung hat jetzt das Bundesverfassungsgericht ein endgültiges Urteil gesprochen, welches als Präzidenzfall genutzt werden kann. Cannabisfreunde sollten also vermehrte Achtsamkeit im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeuges an den Tag legen.

Keine allgemeingültige Grenze definiert

Trotz des allgemeingültigen Urteils, wurde keine generelle THC-Grenze festgelegt ab der das Fahrverbot zur Anwendung gebracht wird. Stattdessen hat das Bundesverwaltungsgericht den Fall von Mannheim und somit auch Urteile anderer Gerichte bestätigt. Das Gericht geht mit Hilfe eines Sachverständigenurteils offiziell davon aus, dass beim Fahrer in Mannheim ein Wert über 1,0 Nanogramm pro Milliliter THC im Blut nachzuweisen war. Ein Verwaltungsgericht in München setzte stattdessen eine Grenze von 2 Nanogramm fest. Allerdings ist das Bundesverwaltungsgericht in diesem Fall die höhere Instanz.

Obwohl es keine offizielle Grenze gibt, ist zu erwarten, dass bei Verkehrskontrollen zukünftig der Fall aus Mannheim als Beispiel genommen wird und bei über 1,0 Nanogramm der Führerscheinentzug verhängt wird. Allerdings hält selbst Frank Häcker, Verkehrsrechtler beim Deutschen Anwaltsverein, das Urteil für sehr hart.

Was gilt es nun zu beachten?

Grundsätzlich sollte man das Autofahren und den Konsum von Cannabis trennen. Schon wer erstmalig bei einer Verkehrskontrolle erwischt wird, dem drohen ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Besonders unangenehm ist aber, dass zudem die generelle Fahreignung des Führerscheininhabers geprüft wird. Diese medizinisch-psychologische Untersuchung kennen die meisten Verkehrsteilnehmer unter dem Namen Idiotentest.

Schwierig ist es den THC-Gehalt im eigenen Blut zu schätzen und so die eigene Fahrtüchtigkeit einzuschätzen. Anders als bei Alkohol gibt es keine feste Zeitspanne für den Abbau von THC im Körper. Stattdessen hängt der Abbau sehr vom persönlichen Stoffwechsel ab. Je häufiger man aber Cannabis konsumiert, desto länger ist es nach dem letzten Konsum nachweisbar. Wer recherchiert findet unterschiedliche Angaben: So machen Verkehrsrechtler andere Aussagen als beispielsweise das Drogendezernat der Stadt Frankfurt am Main. Die Juristen gehen davon aus, dass THC noch 12 bis 36 Stunden nach dem Konsum im Urin und 5 bis 24 Stunden im Blut nachweisbar ist. Das Drogendezernat legt sich auf etwas genauere Werte fest: Ein Joint wirkt zwei bis vier Stunden. Das THC aber ist im Blut bis zu 10 Stunden nachweisbar, Abbauprodukte im Urin sogar bis zu fünf Tage.

Erschreckend ist, dass laut eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2013, der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis selbst dann die Annahme einer mangelnden Fahreignung rechtfertigt, wenn er nicht in Zusammenhang mit einer Teilnahme am Straßenverkehr steht.