Zahl der Patienten mit Sondererlaubnis steigt

Im Juni diesen Jahres verfügten mehr erkrankte Menschen denn je über eine Sondergenehmigung zum Konsum von Cannabis. Dieser Fakt klingt so schon mal sehr gut, allerdings handelt es sich Deutschlandweit immer noch um nur 779 Patienten die Mitte Juni über die offizielle Sondererlaubnis des Bundesamtes für Arzneimittelsicherheit und Medizinprodukte (BfArM) verfügen.

Eine Zahl die verschwindend gering erscheint, wenn man sich mit den Wellen auseinandersetzt, die diese Sondererlaubnis schlägt. Sicherlich gibt es deutlich mehr schwer kranke Menschen in Deutschland, die sich eine legale Möglichkeit zum lindern ihrer Beschwerden mit Cannabis wünschen.

Verschiedene Krankheitsbilder betroffen

Die Zahl der Patienten mit Sondergenehmigung verteilt sich auf verschiedene Krankheitsbilder. 62 Prozent der Patienten leiden unter Schmerzen oder Spastiken, wie man sie von Multipler Sklerose kennt. 12 Prozent der Patienten erhielten die Sondergenehmigung weil sie an ADHS leiden.

Die Anzahl der Anträge ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen, so bleibt zu hoffen, dass auch die Zahl der Sondererlaubnisse in Zukunft steigt. 2011 lag die Zahl der Anträge bei nur 60 Stück, 2015 gab es dann immerhin schon 434 Anträge. Über den Prozentsatz der genehmigten Anträge im Bezug zu den Abgelehnten ist nichts bekannt.

Künftige Lockerung der Voraussetzungen

Bisher sind die Anforderungen für die Sondererlaubnis relativ hoch. Wer Cannabis auf Rezept erhalten möchte, muss „schwerwiegend erkrankt“ sein und mindestens ein Jahr schulmedizinisch auf seine Krankheit behandelt worden sein. Außerdem muss der Patient an einer Begleitforschung teilnehmen. Gerade dieser Punkt ist sehr umstritten. Gesundheitsexperte der Partei „Die Grünen“ Harald Terpe bezeichnet ihn sogar als „Schikane“.


Aktuell berät der Bundestag aber über eine Lockerung der Voraussetzungen, sodass Patienten leichteren Zugang zu Arzneien auf Cannabisbasis und Medizinalhanf erhalten würden. Auf Antrag sollen die Krankenkassen zudem künftig die Kosten für medizinischen Cannabis übernehmen.