Anbau von Cannabis aus medizinischen Gründen erlaubt

Erst kürzlich wurde ein entscheidendes Urteil zum Thema Legalisierung von Marihuana gesprochen. Das Verwaltungsgericht Köln gab mit seinem Urteil den Klagen von drei von fünf schwerkranken Schmerzpatienten statt. Chronisch kranke Patienten, die bereits austherapiert sind und denen außer Cannabis nichts mehr gegen ihre Schmerzen hilft, dürfen jetzt zu Therapiezwecken Cannabis anbauen. Allerdings muss gleichzeitig gewährleistet sein, dass Cannabis aus der Apotheke unerschwinglich ist. Trotzdem bleibt der Cannabis-Eigenanbau im Grundgesetz verboten. Als eine Art Notlösung ist er aber erlaubt, sagte der vorsitzende Richter Andreas Fleischfresser.

Cannabis muss geschützt sein vor Zugriff Dritter


skunk-1-weiblich-photo In drei der fünf Verfahren war zudem sichergestellt, dass das angebaute Cannabis nicht in falsche Hände gerät. In den Wohnungen konnte ein Zugriff Dritter sowohl auf Pflanzen als auch auf Produkte ausgeschlossen werden. Welche Modalitäten genau für den Anbau gelten, wurde aber nicht abschließend bestimmt. Fünf Schwerkranke hatten gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Genehmigung erstreiten wollen Cannabis aus medizinischen Gründen anbauen zu dürfen. Schon lange versuchen Krebskranke und andere Patienten den Anbau und Kauf des Rauschmittels legalisieren zu lassen. Immer wieder finden Demonstrationen statt und viele Betroffene verstehen nicht, warum keine Europaweit einheitliche Regelung möglich ist.


Einheitliche EU-Gesetze wünschenswert

Die EU beschäftigt sich aber nur mit schwerwiegenden Drogendelikten, wie Herstellung und Schmuggel. Dank Subsidaritätsprinzip bleibt es den Mitgliedsstaaten selbst überlassen, inwieweit sie auf nationaler Ebene mit Konsum umgehen. So gibt es zahlreiche verschiedene Regeln. Allerdings ist Cannabis bisher in keinem Land der Welt völlig legal. In Nordkorea, Indien und Kambodscha gibt es aber keine Gesetze die es speziell verbieten und so ist es dort zumindest de facto legal. In einigen anderen Ländern wurde der Besitz für den persönlichen Eigenkonsum zudem für strafffrei erklärt. Beispiele sind hier die Niederlande, Mexico, Italien, Irland und Tschechien. Einige Länder haben zudem kürzlich medizinische Programme eingerichtet. Mit dem Kölner Urteil steigt auch hierzulande die Hoffnung, Cannabis vermehrt therapeutisch einsetzen zu können. Derzeit wächst der Wunsch nach internationalem Dialog zum Thema. Gäbe es zumindest europaweit einheitliche Gesetze, würde auch der Schmuggel eingedämmt.